Die Fachgruppe Autoglaser stellt sich vor

Fahrzeugverglasungen aller Art gehören zum Ausübungsbereich des Glasers und sind fester Bestandteil im Berufsbild des Glasers/Glaserin.

Grundvoraussetzung für ein wirtschaftliches Engagement auf dem Gebiet der Fahrzeugverglasung ist die Eintragung des Betriebes in die Handwerksrolle.

Dies ist jedoch nur dann möglich, wenn ein entsprechender Sachkundenachweis vorliegt. Dieser kann auf der Grundlage des Ausbildungsberufes Glaser/Glaserin beruhen oder auf der Ausnahmebewilligung nach §7a der Handwerksordnung (HWO).

Die Voraussetzungen für ein erfolgreiches Engagement auf dem Gebiet der Fahrzeugverglasung berühren aber auch auf Weiterbildung, Erfahrungsaustausch und einer adäquaten Interessenvertretung. Dafür steht die Fachgruppe Autoglaser im Bundesinnungsverband des Glaserhandwerks, die 1990 gegründet wurde.

Sie steht heute für:

  • Wahrnehmung spezieller Interessen der Autoglaser gegenüber Behörden, Gesetzgeber, Versicherungen, Auftraggeber, Öffentlichkeit, Industrie
  • Nationalen Autoglaserwettbewerb
  • Fachmesse „autoglass-arena“
  • Qualifizierte Aus- und Weiterbildung
  • Qualitätssicherung
  • Erarbeitung von Unterlagen zu den Berufsordnungsmitteln des Glaserhandwerks